Zwangsdelogierungen sind im Krisenland an der Tagesordnung, der EuGH stellt sich nun auf die Seite der Bürger
Madrid/Luxemburg – Das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen bedeutet einen Verstoß gegen das EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die spanische Gesetzgebung gewähre den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]